AGB.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen per Online-Shopping im Webshop [www.fahrradhaus-mohr.de].


 

2. Vertragsabschluss

Die Warenpräsentation im Webshop stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines solchen Angebots  dar. In der Bestellung von Waren im Webshop ist ein bindendes Kaufangebot des Kunden zu sehen. Eine Annahme dieses Angebots durch Fahrradhaus Mohr ist insbesondere darin zu sehen, dass Fahrradhaus Mohr dem Kunden eine Auftragsbestätigung oder die Ware übersendet; § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB bleibt hiervon unberührt. Vertragspartner des Kunden ist in jedem Fall das Fahrradhaus Mohr, STRASSE, PLZ und ORT und zwar auch dann, wenn die bestellte Ware zur Abholung bestellt wird.


 

3. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB zu, wenn er als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Waren im Webshop bestellt. Ist der Kunde dagegen kein Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht auch dann nicht zu, wenn er vom Fahrradhaus Mohr eine Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB ist der Kunde im Falle des Widerrufs auch dann zum Wertersatz für eine eingetretene Verschlechterung der Ware verpflichtet, wenn diese Verschlechterung durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware eingetreten ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist. Der Kunde kann seine Wertersatzpflicht dadurch vermeiden, dass er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Ware beeinträchtigen könnte.

Der Kunde ist im Falle des wirksamen Widerrufs verpflichtet, die Ware an das Fahrradhaus Mohr zurückzusenden, wenn diese paketversandfähig ist. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB der Kunde, wenn der Kaufpreis der Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware der Kunde zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis oder eine etwaig vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Der Kunde hat jedoch in keinem Fall die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Kunde die Ware zur Abholung bei einem Fahrradhaus Mohr bestellt, kann er sie im Falle des wirksamen Widerrufs dort zurückgeben.


 

4. Lieferung; Rücktrittsvorbehalt bei Nichtverfügbarkeit

Das Fahrradhaus Mohr ist bemüht, jede Bestellung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss auszuführen. Sollte eine bestellte Ware im Einzelfall wider Erwarten nicht verfügbar sein, weil das Fahrradhaus Mohr ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert wird, steht dem Fahrradhaus Mohr das Recht zu, sich insoweit durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Kunden von der Leistungspflicht zu lösen. Das Fahrradhaus Mohr ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zu erstatten.

Soll die Lieferung nach dem Vertrag durch Versand an eine vom Kunden benannte Anschrift erfolgen, so ist ein Versand grundsätzlich nur an Lieferadressen in Deutschland möglich.


 

5.Zahlung

Der vereinbarte Kaufpreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Kaufpreis und etwaig vereinbarte Nebenkosten (z.B. Versandkosten oder Nachnahmekosten) sind im Fall der Abholung bei einem Fahrradhaus Mohr sofort bei Abholung der bestellten Ware ohne Abzug an den Händler zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Abholung und Zahlung hat spätestens zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung des Kunden über die Auslieferung der Ware an den Händler zu erfolgen. Im Fall der Vereinbarung der Lieferung an eine vom Kunden benannte Lieferadresse ist die Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – spätestens mit Auslieferung der Ware fällig.


 

6.Eigentumsvorbehalt

Das Fahrradhaus Mohr behält sich bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten (wie insbesondere Versandkosten oder Nachnahmekosten) in Höhe der gesamten betreffenden Rechnung das Eigentum an sämtlichen im Rahmen eines einheitlichen Bestellvorgangs im Webshop gekauften und in einer einheitlichen Rechnung fakturierten Waren (Vorbehaltswaren) vor. Wenn das Fahrradhaus Mohr  bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Zahlung des fälligen Kaufpreises die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Kunden verlangt, ist hierin zugleich ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde das Fahrradhaus Mohr unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit das Fahrradhaus Mohr gegebenenfalls Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware (§ 950 BGB) durch den Kunden oder auf seine Veranlassung erfolgt stets für das Fahrradhaus Mohr.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Fahrradhaus Mohr nicht gehörenden Gegenständen gemäß § 947 BGB verbunden oder gemäß § 948 BGB un­trennbar vermischt, ohne dass die Vorbehaltsware als die Hauptsache im Sinne von § 947 Abs. 2 BGB anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Fahrradhaus Mohr an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung Miteigentum überträgt und dieses für das Fahrradhaus Mohr verwahrt. Die Parteien sind sich schon heute über den insoweit erfolgenden Eigentumsübergang einig.

In den Fällen der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten den Miteigentumsanteil vom Fahrradhaus Mohr an der Sache.


 

7.Gewährleistung

Beanstandet der Kunde die gelieferte Ware wegen Mängeln, so hat er dem Fahrradhaus Mohr auf Verlangen die Ware zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Das Fahrradhaus Mohr ist neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und so lange berechtigt, wie der Kunde dem Fahrradhaus Mohr nicht auf Anforderung hin die beanstandete Ware zur Überprüfung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von Transportkosten durch den Verkäufer im Falle der berechtigten Mängelrüge bleibt von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer unberührt.

Offensichtliche Mängel der Ware sind vom Kunden zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu reklamieren; die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist reicht zur Fristwahrung aus.

In Ermangelung anderweitiger ausdrücklicher Abreden stellen die in Auftragsbestä­tigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen des Fahrradhaus Mohr enthaltenen Angaben und Abbildungen keine Garantien i.S. von §§ 443, 444 BGB dar. Eine Garantieerklärung liegt nur vor, wenn sie von Fahrradhaus Mohr ausdrücklich als solche abgegeben wird.

Handelt es sich um einen Kaufvertrag über gebrauchte Sachen, beträgt die Verjäh­rungsfrist für etwaige Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ab­lieferung. Diese Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gilt nicht für Mängel, deren Vorliegen vom Fahrradhaus Mohr arglistig verschwiegen wurde oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die Fahrradhaus Mohr eine Garantie übernommen hat, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Fahrradhaus Mohr, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen der Verletzung von wesentlichen  Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).


 

8.Haftung

Für etwaige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Auf­wendungen wegen Pflichtverletzungen gilt Folgendes:

Das Fahrradhaus Mohr haftet im Fall der einfachen (leichten) Fahrlässigkeit von Fahrradhaus Mohr oder ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung von wesentlichen  Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).

Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht durch Fahrradhaus Mohr oder ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Fahrradhaus Mohr für sämtliche vertraglichen, außervertraglichen und sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden und die zu diesem Zeitpunkt voraussehbaren, vertragstypischen ver­geblichen Aufwendungen begrenzt. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Fall zudem betragsmäßig auf insgesamt € 20.000,00 pro Schadensfall und € 100.000,00 pro Kalenderjahr für mehrere Schadensfälle bei ein und demselben Kunden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten auch für vorvertragliche Pflichtverletzungen (also solche, die sich schon vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser AGB im Verhältnis zwischen Fahrradhaus Mohr und dem Kunden ereignet haben). Die Haftung von Fahrradhaus Mohr für derartige vorvertragliche Pflichtverletzungen ist im gleichen Umfang ausgeschlossen bzw. begrenzt, wie die Haftung von Fahrradhaus Mohr ausgeschlossen bzw. begrenzt wäre, wenn die Pflichtverletzung sich erst nach dem Wirksamwerden dieser AGB im Verhältnis zwischen Fahrradhaus Mohr und dem Kunden ereignet hätte. Der Kunde verzich­tet demnach in diesem Umfang auf die ihm etwa zustehenden, bereits entstan­denen Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche.

Soweit gemäß den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer zu Gunsten von Fahrradhaus Mohr ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung besteht, gilt dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbegrenzung auch für etwaige Ansprüche des Kunden gegen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von Fahrradhaus Mohr aus demselben Rechtsgrund.


 

9.Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 29 EGBGB).

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, verpflichten die Parteien sich, an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommt.